Was passiert mit IBAN und BIC bei Bankfusionen?
Bei einer Bankfusion kann sich die zu einer Bankleitzahl hinterlegte Bezeichnung ändern, auch wenn die Bankleitzahl selbst und die darauf basierenden IBANs unverändert bleiben. Der Datenbestand wird dafür regelmäßig aktualisiert.
Wird ein Kreditinstitut im Rahmen einer Fusion oder Übernahme in ein anderes Institut eingegliedert, bleibt die zugrunde liegende Bankleitzahl in vielen Fällen zunächst technisch bestehen – die dazu in der Bankleitzahlendatei hinterlegte Bezeichnung kann sich jedoch ändern, sobald die Bundesbank den Datenbestand entsprechend aktualisiert.
Für bereits bestehende IBANs bedeutet das in der Regel: Die IBAN selbst bleibt zunächst unverändert gültig, auch wenn sich die dazugehörige Bankbezeichnung in der Datenbank ändert. Ob und wann eine Bankleitzahl im Zuge einer Fusion tatsächlich abgeschaltet oder auf eine neue Bankleitzahl migriert wird, entscheidet ausschließlich das jeweilige Institut beziehungsweise die Bundesbank – dieser Rechner kann das nicht vorhersagen, sondern nur den jeweils aktuellen Datenstand widerspiegeln.
Praktische Konsequenz: Der in diesem Rechner angezeigte Bankname ist keine rechtlich verbindliche, aktuelle Unternehmensbezeichnung, sondern der zum Zeitpunkt der letzten Synchronisation in der Bankleitzahlendatei hinterlegte Name. Für rechtlich verbindliche Angaben ist immer die eigene Bank oder das Handelsregister maßgeblich.
Passende Tools
- IBAN-Rechner – Kostenloser IBAN-Rechner: IBAN prüfen, aus BLZ und Kontonummer berechnen, Bank per BIC-Suche finden.
Häufige Fragen
Nicht zwangsläufig. Die IBAN kann zunächst unverändert bestehen bleiben, auch wenn sich die zugehörige Bankbezeichnung im Datenbestand ändert. Details entscheidet das jeweilige Institut.
Quellen
Deutsche Bundesbank, Bankleitzahlendatei (siehe /api/status für den aktuellen Datenstand dieses Rechners).