Wann benötigt man noch einen BIC?
Innerhalb des SEPA-Raums ist die zusätzliche BIC-Angabe für die meisten Überweisungen und Lastschriften nicht mehr erforderlich. Außerhalb dieses Anwendungsbereichs, etwa bei Überweisungen in Drittländer, wird er weiterhin benötigt.
Für die von der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 erfassten SEPA-Überweisungen und -Lastschriften dürfen Zahlungsdienstleister ihre Zahlungsdienstnutzer seit Ablauf der einschlägigen Übergangsfristen grundsätzlich nicht mehr zusätzlich zur Angabe des BIC verpflichten – die IBAN allein genügt, die Bank lässt sich aus der enthaltenen Bankleitzahl bereits eindeutig ableiten (siehe der Grundlagen-Ratgeber „Unterschied zwischen IBAN und BIC").
Außerhalb dieses Anwendungsbereichs wird der BIC weiterhin regelmäßig benötigt: bei Überweisungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums, bei bestimmten internationalen Zahlungsverfahren, oder wenn eine empfangende Bank ihn zusätzlich zur eigenen Kontrolle verlangt.
Praktischer Hinweis: Der BIC ist durch diese rechtliche Erleichterung nicht technisch abgeschafft – er bleibt als international eindeutige Bankkennung bestehen und wird in den genannten Fällen weiterhin aktiv verwendet.
Passende Tools
- IBAN-Rechner – Kostenloser IBAN-Rechner: IBAN prüfen, aus BLZ und Kontonummer berechnen, Bank per BIC-Suche finden.
Häufige Fragen
Nein. Innerhalb des SEPA-Anwendungsbereichs ist er meist nicht mehr zusätzlich erforderlich, bleibt aber für Zahlungen außerhalb dieses Bereichs relevant.
Quellen
Verordnung (EU) Nr. 260/2012, Art. 5 Abs. 7.