IBAN, BIC und Unternehmensbezeichnung: Was sagt was aus?
IBAN und BIC identifizieren ein Konto beziehungsweise das kontoführende Institut – nicht die auf einer Rechnung genannte Unternehmensbezeichnung. Eine formal korrekte IBAN ist kein Nachweis, dass sie tatsächlich dem genannten Unternehmen gehört.
Die IBAN identifiziert ein konkretes Konto, der BIC das kontoführende Institut (siehe die eigenen Grundlagen-Ratgeber zu IBAN und BIC). Beide Angaben enthalten dagegen keine Information über den Namen des Kontoinhabers oder eine auf einer Rechnung genannte Unternehmensbezeichnung.
Daraus folgt: Eine formal gültige, mit der Bankleitzahlendatei abgeglichene IBAN ist kein Nachweis dafür, dass das auf einer Rechnung genannte Unternehmen tatsächlich Inhaber dieses Kontos ist (siehe der eigene Ratgeber „Was bedeutet eine gültige IBAN wirklich?"). Ein Abgleich von Rechnungsabsender und tatsächlichem Kontoinhaber ist mit den Mitteln dieses Rechners nicht möglich.
Bei Zweifeln an der Übereinstimmung von Rechnungsabsender und angegebener Bankverbindung – insbesondere bei kurzfristig geänderten Zahlungsdaten – empfiehlt sich eine Rückfrage über einen unabhängigen, bereits zuvor bekannten Kommunikationsweg (siehe der eigene Ratgeber „Phishing mit IBAN-Daten: Wie funktioniert das?").
Passende Tools
- IBAN-Rechner – Kostenloser IBAN-Rechner: IBAN prüfen, aus BLZ und Kontonummer berechnen, Bank per BIC-Suche finden.
Häufige Fragen
Nein. IBAN und BIC identifizieren Konto und Institut, nicht den Namen des Kontoinhabers oder eine Unternehmensbezeichnung.
Quellen
Repository-Quelle: Funktionsumfang der IBAN-/BIC-Validierung dieses Rechners.