Rechnungen und Unternehmen
Ratgeber und Erklärungen zum Thema Rechnungen und Unternehmen.
Artikel in diesem Themenbereich
01
Gläubiger-Identifikationsnummer auf Rechnungen: Wozu dient sie?
Die auf einer Rechnung angegebene Gläubiger-Identifikationsnummer identifiziert das rechnungsstellende Unternehmen als SEPA-Lastschrift-Zahlungsempfänger. Sie allein berechtigt nicht zum Lastschrifteinzug – dafür ist zusätzlich ein gültiges Mandat erforderlich.
02
IBAN bei wiederkehrenden Zahlungen: Was Unternehmen beachten sollten
Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen per SEPA-Lastschrift benötigen Unternehmen ein gültiges Mandat sowie eine eigene Gläubiger-Identifikationsnummer. Eine einmal validierte IBAN bleibt dabei nicht automatisch dauerhaft korrekt.
03
IBAN in AGB und Verträgen richtig angeben
Wird eine IBAN in AGB oder Verträgen als Zahlungsdaten genannt, sollte sie formal geprüft und im vorgegebenen Format ohne zusätzliche Zeichen angegeben werden. Rechtliche Formvorgaben für Verträge selbst sind davon unabhängig und hier nicht behandelt.
04
IBAN, BIC und Unternehmensbezeichnung: Was sagt was aus?
IBAN und BIC identifizieren ein Konto beziehungsweise das kontoführende Institut – nicht die auf einer Rechnung genannte Unternehmensbezeichnung. Eine formal korrekte IBAN ist kein Nachweis, dass sie tatsächlich dem genannten Unternehmen gehört.
05
IBAN-Validierung in eigener Unternehmenssoftware einbauen
Für die formale IBAN-Validierung in eigener Software steht mit ISO 13616 und dem Modulo-97-Verfahren ein offener, dokumentierter Standard zur Verfügung. Eine solche Prüfung bestätigt weiterhin nur die formale Gültigkeit, keine Kontoexistenz.
06
IBANs internationaler Kunden: Was Unternehmen wissen sollten
Kunden aus unterschiedlichen Ländern nutzen unterschiedlich lange und aufgebaute IBAN-Formate. Für die Praxis genügt Unternehmen eine formale Validierung nach dem jeweiligen Länderformat – eine Aussage zur SEPA-Teilnahme des Kundenlandes ist davon unabhängig zu prüfen.
07
Muss die IBAN auf einer Rechnung stehen?
Ob und in welcher Form eine IBAN als Rechnungsangabe erforderlich ist, richtet sich nach steuer- und handelsrechtlichen Vorgaben, die dieser Ratgeber nicht abschließend aufzählt. Üblich ist die Angabe zur Zahlungsabwicklung, unabhängig von einer eigenständigen steuerrechtlichen Pflichtangabe.
08
Unterscheidet sich die IBAN bei Geschäfts- und Privatkonten?
Die formale IBAN-Struktur ist bei Geschäfts- und Privatkonten identisch – Länge, Aufbau und Prüfziffernverfahren unterscheiden sich nicht nach Kontoart. Ob ein Konto geschäftlich oder privat geführt wird, lässt sich aus der IBAN selbst nicht ablesen.
09
Was ist der EPC-QR-Code auf Rechnungen?
Der EPC-QR-Code kodiert die zur Auslösung einer SEPA-Überweisung nötigen Kernangaben – unter anderem IBAN, Empfängername und Betrag – nach einem einheitlichen, vom EPC festgelegten Standard, zum bequemen Einscannen per Banking-App.