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Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) identifiziert einen Zahlungsempfänger im SEPA-Lastschriftverfahren eindeutig als Institution. In Deutschland wird sie von der Deutschen Bundesbank vergeben.

Englische Bezeichnung Creditor Identifier (CI)
Vergabestelle (Deutschland) Deutsche Bundesbank
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (international: Creditor Identifier, CI) identifiziert einen Zahlungsempfänger, der SEPA-Lastschriften einzieht, eindeutig als Institution – unabhängig vom einzelnen Mandat oder der einzelnen Zahlung. In Deutschland wird sie von der Deutschen Bundesbank vergeben. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist Bestandteil jedes SEPA-Lastschriftmandats (siehe der eigene Ratgeber „Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?"), ersetzt dieses aber nicht: Sie identifiziert lediglich, wer einzieht – nicht, wozu der Zahler den Einzug konkret autorisiert hat. Diese Autorisierung ergibt sich ausschließlich aus dem Mandat selbst. Wichtig zur Einordnung: Allein der Besitz einer Gläubiger-Identifikationsnummer berechtigt ein Unternehmen nicht dazu, von einem bestimmten Zahler Beträge einzuziehen – dafür ist stets ein gültiges, vom jeweiligen Zahler erteiltes Mandat erforderlich.

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Häufige Fragen

Nein. Für jeden Einzug ist zusätzlich ein vom jeweiligen Zahler erteiltes, gültiges Mandat erforderlich.

Quellen

European Payments Council (EPC), SEPA-Rulebooks (Scheme-Regelwerk, jeweils gültige Fassung beim EPC). Deutsche Bundesbank (Vergabestelle für Deutschland).

Autor bzw. fachlich Verantwortlicher: IBAN-Rechner Redaktion

Veröffentlicht am: 2026-08-02

Zuletzt fachlich geprüft am: 2026-08-02