Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) identifiziert einen Zahlungsempfänger im SEPA-Lastschriftverfahren eindeutig als Institution. In Deutschland wird sie von der Deutschen Bundesbank vergeben.
| Englische Bezeichnung | Creditor Identifier (CI) |
|---|---|
| Vergabestelle (Deutschland) | Deutsche Bundesbank |
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (international: Creditor Identifier, CI) identifiziert einen Zahlungsempfänger, der SEPA-Lastschriften einzieht, eindeutig als Institution – unabhängig vom einzelnen Mandat oder der einzelnen Zahlung. In Deutschland wird sie von der Deutschen Bundesbank vergeben.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist Bestandteil jedes SEPA-Lastschriftmandats (siehe der eigene Ratgeber „Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?"), ersetzt dieses aber nicht: Sie identifiziert lediglich, wer einzieht – nicht, wozu der Zahler den Einzug konkret autorisiert hat. Diese Autorisierung ergibt sich ausschließlich aus dem Mandat selbst.
Wichtig zur Einordnung: Allein der Besitz einer Gläubiger-Identifikationsnummer berechtigt ein Unternehmen nicht dazu, von einem bestimmten Zahler Beträge einzuziehen – dafür ist stets ein gültiges, vom jeweiligen Zahler erteiltes Mandat erforderlich.
Passende Tools
- IBAN-Rechner – Kostenloser IBAN-Rechner: IBAN prüfen, aus BLZ und Kontonummer berechnen, Bank per BIC-Suche finden.
Häufige Fragen
Nein. Für jeden Einzug ist zusätzlich ein vom jeweiligen Zahler erteiltes, gültiges Mandat erforderlich.
Quellen
European Payments Council (EPC), SEPA-Rulebooks (Scheme-Regelwerk, jeweils gültige Fassung beim EPC). Deutsche Bundesbank (Vergabestelle für Deutschland).