IBAN-Rechner

IBAN auf Kontoauszügen: Was ist datenschutzrechtlich zu beachten?

Kontoauszüge enthalten häufig personenbezogene Daten in Kombination mit der IBAN. Die Aufbewahrung, Weitergabe und Entsorgung sollte entsprechend sorgfältig erfolgen – konkrete Fristen und Pflichten hängen vom jeweiligen Kontext ab.

Kontoauszüge enthalten typischerweise die eigene IBAN in Kombination mit weiteren Angaben – etwa Name, Zahlungsvorgängen und teils den IBANs anderer beteiligter Personen. In dieser Kombination handelt es sich regelmäßig um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO (siehe der eigene Ratgeber „Ist eine IBAN ein personenbezogenes Datum?"). Für Unternehmen, die Kontoauszüge im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verarbeiten oder aufbewahren, ergeben sich daraus datenschutzrechtliche und teils handels-/steuerrechtliche Pflichten – etwa zu Aufbewahrungsfristen und zum sicheren Umgang mit den enthaltenen Daten. Die konkreten Fristen und Pflichten hängen vom jeweiligen rechtlichen Kontext ab und werden hier nicht pauschal beziffert. Für Privatpersonen empfiehlt sich ein umsichtiger Umgang mit physischen wie digitalen Kontoauszügen, etwa eine sichere Aufbewahrung und eine datenschutzgerechte Entsorgung. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung zu konkreten Aufbewahrungs- oder Löschpflichten.

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Häufige Fragen

In der Regel ja, da er typischerweise die IBAN in Kombination mit weiteren, einer Person zuordenbaren Angaben enthält.

Quellen

Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO), Art. 4 Nr. 1. Hinweis: kein Ersatz für individuelle Rechtsberatung zu Aufbewahrungs-/Löschpflichten.

Autor bzw. fachlich Verantwortlicher: IBAN-Rechner Redaktion

Veröffentlicht am: 2026-08-02

Zuletzt fachlich geprüft am: 2026-08-02