Ist es riskant, meine IBAN öffentlich zu teilen?
Die IBAN allein ermöglicht keine Abbuchung ohne zusätzliches gültiges Mandat oder weitere Berechtigung. Ein pauschales, unbegrenztes Risiko besteht durch das bloße Bekanntwerden der IBAN daher nicht – dennoch ist ein zurückhaltender Umgang sinnvoll.
Die IBAN allein genügt nicht, um Geld vom zugehörigen Konto abzubuchen: Für eine Lastschrift ist zusätzlich ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erforderlich (siehe der eigene SEPA-Ratgeber „Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?"), und für eine Überweisung vom betreffenden Konto wäre eine eigenständige, vom Kontoinhaber selbst ausgelöste Handlung oder ein separater, unbefugter Zugriff auf das Online-Banking nötig – beides ist mit dem bloßen Bekanntwerden der IBAN allein nicht möglich.
Ein pauschales, unbegrenztes finanzielles Risiko allein durch die Weitergabe der IBAN – etwa auf einer Rechnung, in einer geschäftlichen E-Mail oder öffentlich einsehbar – besteht damit nicht in der Form, wie es bei anderen sensiblen Daten (etwa vollständigen Kartendaten samt Prüfziffer) der Fall wäre.
Ein zurückhaltender Umgang bleibt dennoch sinnvoll: Die IBAN kann, wie im eigenen Ratgeber „Ist eine IBAN ein personenbezogenes Datum?" beschrieben, je nach Kontext ein personenbezogenes Datum sein, und ihre Kombination mit anderen Angaben kann für Social-Engineering- oder Phishing-Versuche genutzt werden (siehe der eigene Ratgeber „Phishing mit IBAN-Daten: Wie funktioniert das?").
Passende Tools
- IBAN-Rechner – Kostenloser IBAN-Rechner: IBAN prüfen, aus BLZ und Kontonummer berechnen, Bank per BIC-Suche finden.
Häufige Fragen
Nein, nicht allein durch die IBAN. Für eine Lastschrift ist zusätzlich ein gültiges Mandat erforderlich.
Quellen
Allgemeine Einordnung, keine Primärquelle im Rechtssinne.