Entstehung und Geschichte der IBAN
Die IBAN wurde entwickelt, um Bankkonten über Landesgrenzen hinweg einheitlich und maschinell verarbeitbar zu identifizieren. In Deutschland und dem übrigen SEPA-Raum ist sie seit einigen Jahren für Überweisungen und Lastschriften verbindlich.
Vor Einführung der IBAN nutzte praktisch jedes Land ein eigenes, unterschiedlich aufgebautes Format für Kontonummern und Bankcodes. Grenzüberschreitende Überweisungen mussten dadurch häufig manuell geprüft und nachbearbeitet werden, was Zeit kostete und fehleranfällig war.
Die IBAN wurde als gemeinsamer, international genormter Rahmen entwickelt (ISO 13616), der die bestehenden nationalen Kontonummernformate nicht ersetzt, sondern in eine einheitliche, maschinenlesbare Struktur mit eingebauter Prüfziffer einbettet.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 legte die Europäische Union den 1. Februar 2014 als maßgeblichen Stichtag für die Migration nationaler und grenzüberschreitender Überweisungen und Lastschriften im Euroraum auf die SEPA-Verfahren fest (Art. 6). Dieser Stichtag betrifft die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA, nicht die ursprüngliche Einführung der IBAN als Norm selbst, die bereits deutlich früher erfolgte.
Details zur aktuellen geografischen SEPA-Abdeckung behandelt der eigene SEPA-Wissensbereich, da sich dieser Stand fortlaufend ändern kann und einer eigenen, regelmäßigen fachlichen Prüfung unterliegt.
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Quellen
ISO 13616. Verordnung (EU) Nr. 260/2012, Art. 6.